Neuer Bußgeldkatalog: Härtere Strafen bei Tempoverstößen

Seit dem 28. April 2020 gelten in Deutschland neue, strengere Regeln für Autofahrer. Durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Verstöße härter und früher geahndet. Ooono und blitzereinspruch.de klären über die wichtigsten Neuerungen auf – und darüber, was man im Zweifel tun kann.

Geschwindigkeitsverstöße

Neu ist: bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21km/h innerorts, beziehungsweise 26 km/h außerorts, wird nicht nur – wie bislang – ein Bußgeld fällig, ab sofort wird hier auch direkt ein Monat Fahrverbot verhängt. Zudem erhöhen sich die Geldstrafen empfindlich. Hier der Überblick:

Innerhalb geschlossener Ortschaften: 

Überschreitung

Regelsatz

Fahrverbot

Punkte

bis 10

30€

Nov 15

50€

16-20

70€

21-25

80€

1 Monat

1

26-30

100€

1 Monat

1

31-40

160€

1 Monat

2

41-50

200€

1 Monat

2

51-60

280€

2 Monate

2

61-70

480€

2 Monate

2

über 70

680€

2 Monate

2


Außerhalb geschlossener Ortschaften:

Überschreitung

Regelsatz

Fahrverbot

Punkte

bis 10

20€

Nov 15

40€

16-20

60€

21-25

70€

1

26-30

80€

1 Monat

1

31-40

120€

1 Monat

1

41-50

160€

1 Monat

2

51-60

240€

1 Monat

2

61-70

440€

2 Monate

2

über 70

600€

3 Monate


„Für Autofahrer brechen harte Zeiten an – einmal das Tempo 30 Schild übersehen und schon kann es jetzt trotz überschaubarem Fehlverhalten passieren, dass der Führerschein für einen Monat weg ist. Wir raten daher dazu, jeden Bußgeldbescheid erst einmal genauestens zu prüfen.“

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Gründer von blitzereinspruch.de 

Halten und Parken

Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden nun mit mindestens 25 Euro geahndet. Teurer wird außerdem das unberechtigte Parken auf Parkplätzen, die explizit für schwerbehinderte Verkehrsteilnehmer reserviert sind – Geldbuße: 55 statt vormals 35 Euro. Dieser Tatbestand wurde auch neu für das Parken auf für E-Autos und Car-Sharing-Fahrzeugen reservierten Parkplätzen eingeführt.

Auch die Bußgelder für das Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich einer scharfen Kurve und zu nah an amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten wurden angehoben. Bußgelder für das Halten oder Parken auf Gehwegen, Radwegen oder Seitenstreifen haben sich zudem von 25 auf satte 100 Euro vervierfacht.

Rettungsgasse

Neben des Fehlverhaltens, eine Rettungsgasse nicht ordnungsgemäß zu bilden, wurde nun ein neuer Tatbestand geschaffen. Jetzt wird auch das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse hart bestraft – 320 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot können die Folge sein.

Auto-Posing

Grundsätzlich untersagt wird auch das sogenannte Auto-Posing, jedes sinnloses Hin- und Herfahren auf öffentlichen Plätzen und Straßen, bei dem es nicht um das Erreichen eines Zielorts, sondern um das reine Posing mit dem Fahrzeug geht. Unnützes Hin- und Herfahren sowie das Produzieren vermeidbaren Lärms und Abgasbelästigung werden künftig mit 100 Euro pro Verstoß geahndet.

Blitzer-Apps

Wer ein Fahrzeug führt, der darf kein technisches Gerät zur Verkehrsüberwachung betreiben oder betriebsbereit mitführen. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung und Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (sogenannte Radarwarner), so die StVo in ihrer Neufassung.

Eigentlich wollte der Gesetzgeber die Nutzung von Blitzer-Tools deutlich verschärfen. Bereits das Mitführen von Warngeräten sollte rechtswidrig sein. Da fast jedes moderne Handy mittlerweile entsprechend nachgerüstet werden kann und eine Information VOR Fahrantritt nach wie vor erlaubt ist, war dieses Unterfangen juristisch nicht möglich. In der Praxis erscheint insbesondere die Kontrolle und die Einzelfallbewertung nach wie vor schwierig.

Denn es gibt Grauzonen: so darf sich ein Fahrzeugführer sehr wohl vor Fahrantritt oder in Fahrpausen über mögliche Blitzer informieren. Auch die ledigliche Warnung vor Baustellen oder gefährlichen Situationen wie liegengebliebener Autos ist erlaubt. Bei vielen Geräten und Apps lassen sich die Funktionen entsprechend eingrenzen. Zudem ist die Nutzung nach wie vor nur für den Fahrzeugführer untersagt, nicht aber für etwaige Beifahrer.

Fazit

Bleibt festzuhalten: von der Novellierung der Straßenverkehrsordnung soll insbesondere ein Signal der drastischen Sanktionsverschärfung ausgehen. Nicht in allen Fällen wird dies auch praktische Erfolge nach sich ziehen. Lediglich die Geschwindigkeitsübertretung ab 21 bzw. 26km/h wird zur Vorsicht bei vielen Verkehrsteilnehmern führen. Die höheren Geldbußen für Park- und Haltverstöße oder das Mitführen von Blitzerapps wird das Nutzerverhalten wohl eher nicht verändern.

Praxis-Tipp vom Rechtsanwalt

Passiert es trotz Blitzerwarner und umsichtiger Fahrweise doch einmal, dass ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, muss dieser nicht stillschweigend akzeptiert werden. Insbesondere wenn Sie Zweifel an der Feststellung des Verstoßes haben, sollten Sie sich an einen Experten im Verkehrsrecht wenden. Man geht davon aus, dass in Deutschland bis zu 50 Prozent der versendeten Bußgeldbescheide rechtlich angreifbar sind – wegen veralteter Messmethoden, unsauberer Platzierung von Messgeräten oder nicht geschultem Personal. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos auf mögliche Angriffspunkte. Hier informieren: www.blitzereinspruch.de